- Barrieren erkennen und abbauen
- Zugängliche Inhalte planen
- Bedienbarkeit prüfen
Barrierefreie Websites: Anforderungen und Umsetzung
SUMAX prüft Ihre Website auf Barrieren und legt mit Ihnen fest, welche technischen und redaktionellen Schritte als Nächstes anstehen.
Ob das BFSG für Ihr Angebot gilt, hängt von der angebotenen Dienstleistung und den gesetzlichen Ausnahmen ab. Klären Sie deshalb zuerst den Anwendungsbereich. Erst danach legen Sie fest, welche Anforderungen für Gestaltung, Technik und Inhalte gelten.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Bei Websites sind insbesondere Angebote für Verbraucher relevant, etwa Online-Shops. Eine reine Unternehmenspräsentation fällt nicht allein deshalb darunter, weil sie öffentlich erreichbar ist. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit erläutert den Anwendungsbereich und die Ausnahmen.
Einführung in die Barrierefreiheit von Websites
SUMAX arbeitet an Suchmaschinenoptimierung, Google Ads, Social Media Marketing und Webanalyse. Verständliche Inhalte und eine bedienbare Oberfläche gehören dabei zusammen. Den konkreten Prüf- und Umsetzungsumfang stimmen wir anhand der vorhandenen Website ab.
Warum ist Barrierefreiheit im Internet wichtig?
Barrierefreiheit im Internet fördert die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreie Websites bleiben damit auch für Nutzergruppen zugänglich, die sonst ausgeschlossen bleiben. Unternehmen profitieren zudem von:

Checkliste für barrierefreie Websites
Die folgende Checkliste dient der ersten Orientierung. Sie ersetzt weder eine vollständige technische Prüfung noch die Prüfung, welche gesetzlichen Anforderungen für Ihr Angebot gelten.
- Wahrnehmbarkeit: Sind alle Inhalte, z.B. Bilder, Videos und Texte, für alle Nutzer wahrnehmbar?
- Bedienbarkeit: Kann die Website vollständig per Tastatur bedient werden?
- Verständlichkeit: Ist die Struktur der Inhalte klar und einfach verständlich?
- Robustheit: Funktionieren alle Inhalte mit verschiedenen Hilfstechnologien?
Zusätzlich ist es wichtig, spezifische Anforderungen für verschiedene Beeinträchtigungen zu berücksichtigen:
- Motorische Beeinträchtigung: Große, leicht anklickbare Buttons und vollständige Bedienung über die Tastatur.
- Visuelle Beeinträchtigung: Alternativtexte für Bilder, kontrastreiche Farben und skalierbare Schriftgrößen.
- Auditive Beeinträchtigung: Untertitel für Videos und Transkriptionen für Audioinhalte.
- Kognitive Beeinträchtigung: Einfache Sprache, klare Struktur und unterstützende Bilder.
Kriterien für eine barrierefreie Website
Eine barrierefreie Website muss bestimmten Kriterien entsprechen. Die wichtigsten Merkmale sind:
- Tastaturbedienbarkeit: Die Website muss sich vollständig mit der Tastatur bedienen lassen.
- Textalternativen: Beschreiben Sie den Zweck informativer Bilder. Rein dekorative Bilder erhalten in der Regel ein leeres
alt=""-Attribut, damit Screenreader sie überspringen können. - Kontrastreiche Farben: Texte und Hintergründe müssen einen ausreichenden Kontrast aufweisen.
- Responsives Design: Die Seite muss auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen zugänglich sein.
E-Book: Barrierefreiheit im Web. Ihr Weg zur Compliance mit dem BFSG
- Praktische Schritte zur Umsetzung: Erfahren Sie, wie Sie Ihre Website schrittweise barrierefrei gestalten und rechtlichen Anforderungen gerecht werden.
- Lösungen für die zentralen Anforderungen: Strategien, um die WCAG-Richtlinien einzuhalten und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.
- Tipps für die dauerhafte Optimierung: Vermeiden Sie häufige Fallstricke auf dem Weg zur Compliance.
- Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit
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- Gesetzliche Anforderungen und das BFSG
- Die Rolle der WCAG im Barrierefreiheitsprozess
- Folgen bei Nichteinhaltung der Pflichten
- Nützliche Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit
- Beispiele für barrierefreie Webseiten
- Kosten und Ressourcen für barrierefreie Websites
- Ressourcen und Unterstützung für die Umsetzung
- Zukünftige Trends in der digitalen Barrierefreiheit
Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit
Mehrere Richtlinien und Gesetze regeln, wann Websites barrierefrei sein müssen. Diese Vorgaben sind maßgeblich:
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit ab Juni 2025.
- EN 301 549: Europäischer Standard für barrierefreie IKT, einschließlich Webseiten.
- BITV 2.0: Nationale Verordnung zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen.
- WCAG 2.1: Internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte.
Gesetzliche Anforderungen und das BFSG
Das BFSG betrifft bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher. Für öffentliche Stellen gelten eigene Regelungen, unter anderem BGG und BITV. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom BFSG ausgenommen. Die Ausnahme lässt sich nicht pauschal auf das Inverkehrbringen erfasster Produkte übertragen.
- Technische Anforderungen: Klären Sie, welche gesetzlichen Anforderungen und technischen Normen für das konkrete Angebot gelten. Nutzen Sie die WCAG als Prüfraster für Inhalte und Bedienung; ein automatischer Test allein belegt keine vollständige Rechtskonformität.
- Multimedia-Inhalte: Prüfen Sie je nach Inhalt passende Textalternativen, Untertitel und Audiodeskriptionen.
- Technische Bedienbarkeit: Prüfen Sie zentrale Funktionen unter anderem mit Tastatur und Screenreader.
- Informationen zur Barrierefreiheit: Für erfasste Dienstleistungen verlangt Anlage 3 zum BFSG unter anderem eine Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Barrierefreiheit sowie die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Die Erklärung öffentlicher Stellen folgt anderen Vorgaben.
Die Rolle der WCAG im Barrierefreiheitsprozess
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) geben den Maßstab vor, an dem Sie die Barrierefreiheit Ihrer Inhalte und Bedienung messen. Sie beruhen auf vier Grundprinzipien:
Folgen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Für ein vom BFSG erfasstes Angebot müssen Sie die einschlägigen Anforderungen und Informationspflichten ermitteln. Typische Aufgaben bei der Umsetzung sind:
- Prüfumfang: Legen Sie vor dem Test fest, welche Anforderungen für Ihr Angebot gelten und welche Seiten, Funktionen und Dokumente geprüft werden.
- Medien: Informative Bilder benötigen passende Textalternativen. Bei Videos sind je nach Inhalt und Anforderung unter anderem Untertitel oder Audiodeskriptionen zu prüfen. Dekoration darf assistive Technik nicht mit unnötigen Beschreibungen belasten.
- Informationspflichten: Prüfen Sie, ob und welche Angaben zur Barrierefreiheit für Ihre Dienstleistung vorgeschrieben sind. Anlage 3 zum BFSG und die Erklärung öffentlicher Stellen sind unterschiedliche Anforderungen.
- Technische Anpassungen: Webseiten müssen mit Hilfsmitteln wie Screenreadern kompatibel sein. SUMAX unterstützt Sie bei der Umsetzung dieser technischen Anpassungen.
Bei Verstößen können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen; auch Bußgelder kommen in Betracht. Welche Folgen möglich sind, hängt vom konkreten Verstoß ab. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben und die Informationen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
SUMAX kann Sie bei der technischen und redaktionellen Umsetzung unterstützen. Eine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls oder eine Garantie, dass keine Sanktionen drohen, folgt daraus nicht.
Nützliche Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Für die Prüfung stehen Ihnen zahlreiche Tools zur Verfügung. Sie unterstützen automatisierte Tests und begleiten manuelle Prüfschritte:
- WAVE: Automatisches Tool zur Erkennung von Barrieren auf Webseiten.
- Axe: Open-Source-Tool zur Barrierefreiheitsprüfung.
- Color Contrast Analyzer: Tool zur Überprüfung von Text-Hintergrund-Kontrasten.
- Accessibility Insights: Manuelles und automatisches Tool zur Prüfung auf WCAG-Konformität.
Der Accessibility-Test von Lighthouse erkennt einen Teil möglicher Barrieren, zum Beispiel bestimmte fehlende Beschriftungen oder Kontrastprobleme. Er ist ein Einstieg in die Prüfung. Ob die Seite mit Tastatur und Hilfstechnologien sinnvoll bedienbar ist, müssen Sie zusätzlich manuell untersuchen.

Beispiele für barrierefreie Webseiten
Barrierefreiheit im Web ist keine Theorie. Diese Seitentypen zeigen, wie die Umsetzung aussieht:
- Öffentliche Webseiten: Regierungsseiten, die WCAG 2.1 umsetzen.
- Unternehmen: Firmen, die ihre Webseiten gemäß EN 301 549 und BITV 2.0 gestalten, zum Beispiel Banken und Versicherungen.
Kosten und Ressourcen für barrierefreie Websites
Die Kosten für eine barrierefreie Website hängen von der Komplexität und den erforderlichen Anpassungen ab:
- Neue Website: Der Aufwand hängt unter anderem von Seitenvorlagen, Funktionen, Medien und dem vereinbarten Prüfverfahren ab.
- Bestehende Website: Ein Audit zeigt, welche Vorlagen und Funktionen angepasst werden müssen. Daraus entsteht ein konkreter Leistungsumfang für das Angebot.
- Schulungen: Umfang und Aufwand richten sich nach den Aufgaben der Redaktion und den eingesetzten Werkzeugen.
Ressourcen und Unterstützung für die Umsetzung
Unternehmen, die ihre Websites barrierefrei gestalten möchten, können auf verschiedene Ressourcen zurückgreifen:
- Schulungen und Beratung: Organisationen wie Aktion Mensch bieten Schulungen an.
- Fördermittel: Zuschüsse und Förderungen können bei der Finanzierung helfen.
- Online-Ressourcen: Websites wie W3C bieten umfassende Richtlinien zur Barrierefreiheit.
Zukünftige Trends in der digitalen Barrierefreiheit
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entwickeln sich weiter. Diese Trends zeichnen sich ab:
- Künstliche Intelligenz (KI): Automatische Erstellung von Alternativtexten für Bilder und Beschreibungen von Inhalten, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
- Sprachsteuerung und Voice-Assistants: Verbreitete Sprachsteuerungstechnologien ermöglichen es Menschen mit motorischen Einschränkungen, Webseiten einfacher aufzurufen und darin zu navigieren.
- Standardisierung und weitere Entwicklungen: Die WCAG-Standards und länderspezifische Anforderungen entwickeln sich weiter, sodass Barrierefreiheit zu einem festen Bestandteil digitaler Angebote werden dürfte.
- Automatisierte Tools: Künftig dürften mehr Tools verfügbar sein, die Barrierefreiheit in Echtzeit prüfen und Unternehmen direkt zurückmelden, wie konform ihre Websites sind.












